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Schutzgebiete

Der Ellerstadter Weiher und der umgebende Heidewald liegen innerhalb eines umfassen­deren Vogelschutzgebietes und in der Kernzone des Landschaftsschutz­gebietes „Heidewald“ (Verordnung der Landesregierung vom Mai 2001).

Der Weiher selbst ist ein registriertes, rechtlich geschütztes Biotop und damit nicht vergleichbar mit öffentlich zugänglichen Gewässern wie Flussufer, Seeufer etc. Auch wenn er nicht speziell z.B. durch Zäune abgegrenzt ist.

Weiher heute - Schutzgebiet

Zum Schutz der Landschaft und Natur gelten in diesem Landschaftsschutzgebiet bestimmte Einschränkungen, welche über die Schutzbestimmungen eines „normalen“, öffentlichen Waldes hinaus gehen.
Ohne besondere Erlaubnis sind grundsätzlich verboten (Auszug):

  • Hunde frei laufen zu lassen
  • Das Füttern von Wildtieren
  • Betreten besonderer Schutzgebiete
  • Verlassen der angelegten Wege
  • Jegliches Betreten / Befahren der Wasserfläche 
    • Das gilt auch für Modellboote
    • und Haustiere
  • Lagern, Sonnen, Zelten sowie der Betrieb offener Feuerstellen und Grillen
  • Jegliche Entnahme von Pflanzen oder Boden
  • Befahren der Wege mit Fahrzeugen 
  • Müll und Abfälle im Schutzgebiet zurückzulassen oder dorthin zu verbringen
  • Das Angeln ohne schriftliche Erlaubnis des Fischereirechtinhabers (Erlaubnisschein)